Suche nach
Translate to
180 Millionen für Schleusenausbau am Neckar
Donnerstag, den 09. Oktober 2008 um 15:23 Uhr
Bund und Land haben notwendige ökologische Ausgleichsmaßnahmen beim Ausbau des Neckars zwischen Mannheim und Plochingen für 135 Meter lange Schiffe vereinbart. Der Bund wird zirka 9,8 Millionen Euro für den Bau von Aufstiegsanlagen für Fische an sieben Staustufen zur Verfügung stellen. Das teilten in Stuttgart die beteiligten Landesministerien und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest (WSD) in Mainz mit.
BAD CANNSTATT/NECKARHAFEN - "Durch die Verlängerung der Schleusen hält der Neckar den Anschluss an die großen Wasserstraßen. Das entlastet im Güterverkehr die Straße und die Schiene. Wir wollen dabei die Gelegenheit nutzen und gleichzeitig mit den Bauprojekten die gewässerökologische Situation des Neckars verbessern. Mit der getroffenen Vereinbarung besteht dafür eine gute Grundlage", sagten Innenminister Heribert Rech, Umweltministerin Tanja Gönner und Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
"Das Ökosystem des Neckars leidet unter der starken Nutzung des Flusses. Industrie, Kraftwerke und die Schifffahrt beeinträchtigen die ökologischen Bedingungen im Gewässer und an den Uferbereichen", stellten Umweltministerin Gönner und Minister für Ernährung und Ländlichen Raum Hauk fest.
Durch neue Aufstiegsanlagen solle nun der Neckar für wandernde Fischarten wieder durchlässig werden. "Neben der wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Nutzung soll aus dem Neckar langfristig wieder ein intaktes und lebendiges Ökosystem werden", ergänzten Gönner und Hauk.
"Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes kommt mit der Vereinbarung ihrer Verpflichtung zur Herstellung eines ökologischen Ausgleichs für die ausbaubedingten Eingriffe in Natur und Landschaft nach.
Gleichzeitig wird ein Teil der sich aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Maßnahmen für den Neckar erfüllt", teilte WSDPräsident Heinz-Josef Joeris von der WSD in Mainz mit. Dies trage dem Ziel der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung, wonach in den Fließgewässern über eine gute Wasserqualität hinaus auch die ökologische Funktionsfähigkeit herzustellen sei. Die Vereinbarung schreibe fest, dass die nach dem Landesnaturschutzgesetz erforderliche Kompensation durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen an den Staustufen Wieblingen, Heidelberg, Kochendorf, Horkheim, Lauffen, Pleidelsheim und Oberesslingen erfolgen solle. Entsprechende Verpflichtungen werde die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz, die über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheide, in die Planfeststellungsbeschlüsse aufnehmen.
Dieses Vorgehen diene gleichzeitig der Verfahrensbeschleunigung, weil keine Maßnahmen in Landflächen erforderlich würden.
Nach dem Bau werde der Neckar an diesen Staustufen ökologisch durchgängig sein, so dass heimische Fischarten wie die für diese Region typischen Flussfische Barbe und Nase durch die Querbauwerke nicht mehr an ihren Wanderungen gehindert würden.
Die Vernetzung vor allem von Laichgründen und Lebensräumen für Jungfische sei für die Entwicklung der Fischfauna im schiffbaren Neckar von zentraler Bedeutung. Auch die Zuwanderung von Fischen aus dem Rhein in den Neckar spiele für eine positive Entwicklung des Fischbestands im Neckar eine wichtige Rolle.
"Baden-Württembergs zweitlängster Fluss wird damit als Lebensraum für Fische und andere Wasserorganismen deutlich an Attraktivität gewinnen und seine ursprüngliche Funktion im Naturhaushalt wieder besser erfüllen können", zeigten sich Umweltministerin Gönner und Naturschutzminister Hauk überzeugt. Zwar habe sich in den vergangenen 20 Jahren durch die verbesserte Wasserqualität des Neckars die biologische Artenvielfalt erhöht.
Die Fortschritte vor allem bei der Abwasserreinigung und verschärfte umweltgesetzliche Auflagen zeigten Wirkung, betonte Gönner. Mehr als 40 verschiedene Fischarten könne man mittlerweile wieder beobachten.
Die Verlängerung der Neckarschleusen kam auch aufgrund einer Resolution zustande, die von Gebietskörperschaften, Organisationen, Unternehmen und Verbänden aus dem Neckarraum unterschrieben und von der Landesregierung Baden-Württemberg dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vorgetragen wurde. Danach hatten sich schon im November 2007 die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, und Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle über eine Zusammenarbeit zur Verlängerung der Neckarschleusen zwischen Mannheim-Feudenheim und Plochingen geeinigt. Das Projekt umfasst die Verlängerung von 27 Schleusenkammern, den Neubau von zwölf Liegestellen und sieben Wendestellen, die Beseitigung von vier Engstellen sowie die Sicherung von Seitenkanälen. Für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist das neu eingerichtete Amt für Neckarausbau in Heidelberg zuständig. Das Land unterstützt den Bund durch qualifiziertes Personal bei den Fachplanungen.
Die Verlängerung der Schleusen ist notwendig, weil die 110 Meter langen Schleusen die auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen fahrenden Standardschiffe mit 135 Meter Länge nicht aufnehmen können.
Die ersten Planungen zur Verlängerung der Neckarschleusen sollen bis 2012 soweit vorangebracht werden, dass anschließend mit dem Bau begonnen werden kann. Aus heutiger Sicht könnte die Verlängerung aller 27 Neckarschleusen bis etwa 2025 abgeschlossen sein.
Die Investitionskosten werden mit rund 180 Millionen Euro veranschlagt. Diese werden vom Bund getragen.






