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Patentverlängerung: Die Gerüchteküche lügt

Dienstag, den 17. Juni 2008 um 11:56 Uhr

Viele Schiffsführer gehen davon aus dass ein Patent, das länger als 3 Monate nach Ablauf nicht verlängert wurde, für immer verloren ist. Dieses Gerücht hält sich in der Schifffahrt nun schon seit Jahren und fast jeder fällt darauf rein. Das betrifft insbesondere Schiffsführer die aus dem Beruf, sei es wegen Berufswechsel oder Rente, ausgeschieden sind. Manch einer würde gerne noch einmal auf einem Schiff seinen Dienst verrichten, wenn auch nur als Ablöser oder Verstärkung, glaubt aber, da sein Patent abgelaufen ist, das er es nicht mehr kann da sich ein abgelaufenes Patent nicht wieder "aktivieren" lässt. Das ist Unsinn!!

Natürlich ist es für jeden Patentinhaber möglich, auch nach Jahren, sein Patent wieder zu aktivieren. Hierfür ist eine Anfrage auf Ausstellung eines Patentes bei dem Wasser- und Schifffahrtsamt das dass Patent damals ausgestellt hat, nötig. Die schicken einem dann die notwendigen Unterlagen zu. Eine Untersuchung beim Arbeitsmedizinischen Dienst ist natürlich notwendig. Den Befund, zusammen mit einem Passbild und den anderen geforderten Unterlagen schickt man anschließend zum WSA. Einige Tage später bekommt man ein vorläufiges Patent (3 Monate gültig = Übergangszeit bis die "Karte" fertig ist) zugeschickt und kann sofort wieder loslegen.

Also lasst euch nichts erzählen, ein abgelaufenes Patent kann man problemlos wiederbekommen.


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