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Schiffsunfall fahrlässige Tötung?

Freitag, den 28. März 2008 um 00:00 Uhr

Mainz - 28.03.2008

Nach dem Tod eines Schweizer Kajakfahrers am Ostersamstag auf dem Rhein ermittelt die hessische Wasserschutzpolizei nun doch wegen möglicher fahrlässiger Tötung. Untersucht wird, ob der Schiffsführer des beteiligten Tankers zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen hätte treffen müssen. Das erläuterte Polizeioberrat Klaus Prochnow.

Der 61 Jahre alte Schweizer Kajakfahrer aus Solothurn war mit seinem Boot allein auf dem Rhein unterwegs. An der Eisenbahnbrücke wurde das Faltboot von dem leeren Tanker "Anthony" aus Marktheidenfeld erfasst. Nach den Ermittlungen der Wasserschutzpolizei müssen Mann und Boot unter den Schiffsrumpf geraten sein; der Kajakfahrer wurde von der Schiffsschraube getötet. Das zerstörte Boot, eine Plastikbox mit Gepäck sowie Körperteile des Mannes wurden später gefunden.

Wie es zu dem Unfall kam, ist auch nach Zeugenvernehmungen nicht ganz geklärt; offenbar war der Kajakfahrer nicht in sicherer Ufernähe unterwegs, sondern in der Fahrrinne. Die Wasserschutzpolizei untersucht nun, ob auch der Schiffsführer und seine Besatzung fahrlässig gehandelt haben. Nach schifffahrtspolizeilichen Vorschriften, so erläuterte Prochnow, reicht Radar allein nicht immer aus. Wird der tote Winkel, den der Schiffsführer vom Ruderhaus nicht einsehen kann, zu groß, muss die Besatzung zusätzlich für einen Ausguck sorgen. Der über 100 Meter lange Tanker sei leer gewesen, der tote Winkel vor dem Bug deshalb groß. Hat die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen, geht die Akte an die Staatsanwaltschaft Mainz, weil beim hiesigen Amtsgericht das Schifffahrtsgericht angesiedelt ist.


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