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Facebook-AGB in Deutschland ungültig

Freitag, den 20. Februar 2009 um 23:47 Uhr

Und da ist es wieder, mein Lieblingsthema in dieser Woche. Es vergeht doch kein Tag ohne Facebook.

Rechtsexperten sind sich nun sicher das die AGB von Facebook, so wie sie online ist, in Deutschland ungültig sind.

Zitat:
"Der Text ist ein unzumutbarer Mix aus schlechtem Deutsch und englischer Rechtssprache. Um hierzulande wirksam zu sein, muss Facebook seine AGB in Deutsch verfassen und inhaltlich anpassen", sagte der Rechtswissenschaftler Jürgen Taege dem Magazin Focus.

"Diese Bedingungen sind größtenteils unwirksam", sagt auch der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde und Beuger über die alten AGB von Facebook Deutschand. "Zumindest der englischsprachige Teil entfaltet hier keine Wirksamkeit", erläutert er.

Unter der deutschen Überschrift "Geltendes Recht; Gerichtsstand und zuständige Gerichte" sei nunmehr in englischer Sprache die Zuständigkeit der Gerichte in Kalifornien geregelt. Selbst wenn ein solcher Passus auf Deutsch formuliert wäre, sei dies gegenüber den deutschen Verbrauchern als unwirksam anzusehen. "Besonders Bild- oder Videoplattformen lassen sich so häufig unbeschränkte und teilweise auch exklusive Nutzungsrechte einräumen", erklärt Solmecke.

Tja, Herr Zuckerberg, etwas mehr Sorgfaltspflicht und nicht nur Dollarzeichen! Das Thema AGB ist wohl noch lange nicht vom Tisch.


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